1. Geltung der AGB
Zwischen den Vertragsparteien (der Übersetzerin und dem Kunden) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaig getroffene mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.
2. Angebote und Preise
(1) Der Preis berechnet sich auf Grundlage des Zieltextes. Berechnungseinheit sind Zeilen á 50 Zeichen einschließlich Leerzeichen. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise ohne Mehrwertsteuer.
(2) Der Mindestauftragswert beträgt 25,00 Euro. Der Kunde leistet den Mindestauftragswert plus Mehrwertsteuer an die Übersetzerin im Voraus.
(3) Abweichende Preisgestaltungen (Rabatte, Festpreise) zwischen der Übersetzerin und dem Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Mehraufwand wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Dazu gehören z.B. aufwendige Recherchearbeit, die über das übliche Maß hinausgeht, schlecht lesbare oder uneindeutige Vorlagen, nachträgliche Textänderungen oder Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass die Texte der Übersetzerin vom Kunden nicht als Textdatei oder lesbarer Papierausdruck zur Verfügung gestellt wurden und erst umständlich zugänglich gemacht werden müssen. Des weiteren gehören dazu auch Kosten, die der Übersetzerin aufgrund der oben genannten Umstände entstehen und die über das übliche Maß hinausgehen.
3. Auftragserteilung
(1) Der Vertrag ist ein Dienstvertrag. Bei Auftragserteilung erhält der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung, in der der Auftrag genau spezifiziert ist. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sieben Tagen ab Datum der Auftragsbestätigung, gilt der Auftrag wie in der Auftragsbestätigung festgehalten vereinbart.
(2) Die Übersetzungen werden in der Regel in MS-Word geschrieben.
4. Lieferung
(1) Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Sie können allerdings immer nur voraussichtliche Termine sein.
(2) Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung an den Kunden abgeschickt wurde.
(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
5. Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt, die der Übersetzerin die vertraglichen Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen diese, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen für die Dauer der Behinderung sowie einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
(2) Entsprechendes gilt, soweit die Übersetzerin auf die richtige und rechtzeitige Lieferung von Vorleistungen Dritter angewiesen ist, mit der entsprechenden Sorgfalt ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Lieferung nicht auf einem Verschulden der Übersetzerin beruht.
(3) Der Übersetzerin steht beim Vorliegen eines Falles im Sinne von (1) oder (2) ein Rücktrittsrecht zu.
6. Haftung
(1) Die Übersetzerin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Übersetzerin nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z.B. Schäden an anderen Sachen, sind jedoch ganz ausgeschlossen.
Ist der Kunde Verbraucher, so gelten die Regelungen der Sätze 3 und 4 nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
Ist der Kunde Unternehmer, so ist die Haftung der Übersetzerin auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im übrigen gilt die Regelung des Satzes 4.
Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(2) Eventuelle Verletzung von Urheberrechten oder sonstiger Schutzrechte durch die Übersetzung gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, die Übersetzerin von entsprechenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Übersetzung der Übersetzerin schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Übersetzung als genehmigt. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Kunden möglich zu beschreiben. Ein Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst nach dem zweiten Versuch gegeben. Die Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der mit Mängeln behafteten Übersetzung steht.
7. Rücktritt des Kunden
Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn die Übersetzerin die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzungen nach Aufforderung der Übersetzerin zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.
8. Vergütung bei vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses
Endet das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien vorzeitig, so steht der Übersetzerin ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 20 Prozent des Auftragswertes, bei einer Übersetzung zum Mindestauftragswert dieser zu. Wahlweise kann die Übersetzerin auch die nach Nummer 2 (1) vereinbarte Vergütung für die bis dahin von ihr erbrachten Teilleistungen verlangen. Der Kunde entrichtet auf den geltend gemachten Anspruch zusätzlich die hierauf anfallende Mehrwertsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe.
Im Hinblick auf den Schadensersatzanspruch wird dem Kunden der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Ist der Übersetzerin ein höherer Schaden entstanden, so bleibt die Geltendmachung dieses Schadens ausdrücklich vorbehalten.
9. Eigentumsvorbehalt
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Übersetzerin ihr Eigentum. Ein vorheriges Nutzungsrecht des Kunden besteht nicht.
10. Zahlungsbedingungen
(1) Das Honorar ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten.
(2) Bei Zielüberschreitung ist die Übersetzerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für die Entgeltforderung acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(3) Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
11. Geheimnisschutz
(1) Alle Informationen und Texte, die vom Kunden als vertraulich bezeichnet werden, unterliegen der Geheimhaltung.
(2) Die elektronische Datenübermittlung kann den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen gefährden. Dies hat die Übersetzerin nicht zu verantworten.
(3) Glossare und Terminologien, welche die Übersetzerin im Verlauf der Arbeit erstellt hat, unterliegen nicht der Geheimhaltung und sind Eigentum der Übersetzerin, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
12. Verjährung
Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. Diese Verjährungsfrist gilt auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen die Übersetzerin, unabhängig von deren Rechtsgrundlage (auch für die Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen). Sie gilt auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht in Zusammenhang stehen. Die Verjährungsfrist beginnt in allen Fällen mit der Lieferung. Die Verjährungsfrist gilt nicht bei Vorsatz oder bei arglistigem Verschweigen des Mangels durch die Übersetzerin. Sie gilt zudem nicht für Schadensersatzansprüche in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
13. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
(1) Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist Köln, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
14. Salvatorische Klausel
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Sie sind als solche zu bezeichnen.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder in Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt haben würden.
(3) Die Vertragsparteien werden notwendige Änderungen, Ergänzungen oder Anpassungen des Vertrages im Geiste guter Zusammenarbeit und unter Berücksichtigung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen vornehmen.